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Eintritt

Evangelisch werden ist einfach

Wer zu einer Kirche gehören will, muss getauft sein. Wenn Sie bereits getauft sind, dann braucht dies nicht wiederholt zu werden. Sollten Sie noch nicht getauft sein, dann wird Ihre Pfarrerin/Ihr Pfarrer Sie gerne taufen. Der Taufe geht üblicherweise ein Gespräch über den christlichen Glauben evangelischer Prägung voraus. 

Jeder und jede kann nur einer Kirche angehören. Sie können in die Evangelische Kirche A.B.(evangelisch-lutherisch) oder in der Evangelischen Kirche H.B. (evangelisch-reformiert) eintreten. Wenn Sie also Mitglied einer anderen Kirche sind, dann müssen Sie diese Kirche zuerst verlassen, also dort austreten. Austreten aus einer Religionsgemeinschaft können Sie auf der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat. Bitte nehmen Sie dafür Ihre Taufbescheinigung und Ihren Meldezettel mit. Sollten Sie Ihre Taufbescheinigung nicht zur Hand haben, sind auch andere Nachweise wie etwa Kirchenbeitragsvorschreibungen, Bescheide oder Zahlscheine über den Kirchenbeitrag ausreichend. 

Nun ist der Weg frei, um evangelisch zu werden: Sie besuchen Ihre Pfarrerin/Ihren Pfarrer. Dazu suchen Sie das zu Ihrem Wohnort zugehörige evangelische Pfarramt auf, das wir Ihnen gerne nennen. Dort besprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin/Ihrem Pfarrer alles Weitere für den Eintritt in die Evangelische Kirche. 

Heute leben in Österreich rund 314.000 evangelische Christinnen und Christen. Die Evangelische Kirche A.B. (evangelisch-lutherisch) umfasst mehr als 300.000 Personen in 196 Pfarrgemeinden, der Evangelischen Kirche H.B. (evangelisch-reformiert) gehören ca. 14.000 Menschen in 9 Pfarrgemeinden an.

Quelle: www.evang.at

Austritt

Sie fehlen...

Die Freiheit ihrer Kirchenmitglieder liegt der evangelischen Kirche am Herzen. Ein Austritt aus der evangelischen Kirche ist daher jederzeit möglich. Selbstverständlich bedauern wir einen solchen Schritt sehr. Sollten Sie sich entscheiden aus der Kirche - aus welchen Gründen auch immer - auszutreten, würden wir uns freuen, wenn Sie zuvor noch das Gespräch mit einer Pfarrerin / einem Pfarrer oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zu führen. Vielleicht lässt sich im Gespräch noch einiges klären? Sicher ist jedoch: Sie würden uns fehlen.

Sollten Sie aus der Kirche austreten wollen, ist dieser bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen. Dadurch erlöschen alle Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft zur Evangelischen Kirche A.B. ergeben (z.B. aktives und passives Wahlrecht, Patenschaft).
Bestehende Kirchenbeitragsforderungen bleiben aber aufrecht.
Ein Eintritt ist aber jederzeit wieder möglich. 

Quelle: www.evang.at